Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 22. März 2007

Anleger können Depotgebühren absetzen

Frankfurt/Main (dpa/gms) - Anleger können Depotgebühren teilweise von der Steuer absetzen. So gelten die Gebühren als Werbungskosten, wenn bei einer Anlage Kapitalerträge etwa über Dividenden erzielt werden, teilt das Deutsche Aktieninstitut (DAI) in Frankfurt mit.


Frankfurt/Main (dpa/gms) - Anleger können Depotgebühren teilweise von der Steuer absetzen. So gelten die Gebühren als Werbungskosten, wenn bei einer Anlage Kapitalerträge etwa über Dividenden erzielt werden, teilt das Deutsche Aktieninstitut (DAI) in Frankfurt mit.

Dies gelte aber nicht, wenn Anleger in erster Linie auf Wertsteigerungen etwa über Kursgewinne setzen. Steuerlich absetzbar sind nach Angaben des DAI auch Beratungskosten, sofern diese nicht direkt mit dem Kauf oder Verkauf einer Anlage in Verbindung stehen. Zudem ließen sich neben Ausgaben für Fachbücher und Seminare auch Reisekosten zu Hauptversammlungen geltend machen.

Wenn Anlegern Werbungskosten über dem Pauschbetrag entstanden sind, lohne es sich, diese per Einzelnachweis bei der Steuererklärung anzugeben, rät das DAI. Der Pauschbetrag für Anlagekosten beträgt bei Alleinstehenden 51 Euro und bei Verheirateten 102 Euro. Grundsätzlich müssten Anleger ihre Einnahmen deklarieren, wenn sie Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages erzielt haben. Gleiches gilt für Anleger, die Kapitalertragsteuer zahlen mussten, weil ihr Freistellungsauftrag nicht ausreichte.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>