Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 15. November 2007

Anlage in risikoreiche «Junk Bonds» - Ratings beobachten

Berlin (dpa/tmn) - Mit «Junk Bonds» bezeichnen Fachleute eine Gattung besonders risikoreicher Anleihen. Der Name, der mit «Ramsch-» oder «Schrottanleihen» übersetzt werden kann, rührt von einer schlechten Rückzahlungsfähigkeit des Emittenten her.

Berlin (dpa/tmn) - Mit «Junk Bonds» bezeichnen Fachleute eine Gattung besonders risikoreicher Anleihen. Der Name, der mit «Ramsch-» oder «Schrottanleihen» übersetzt werden kann, rührt von einer schlechten Rückzahlungsfähigkeit des Emittenten her.

Wie der Bundesverband deutscher Banken in Berlin erläutert, erkennen Sparer diese Wertpapiere unter anderem an Bewertungen durch Rating-Agenturen. Anleihen, die mit der Note «C» oder schlechter bewertet werden, gelten Fachleuten den Angaben nach klassischerweise als «Junk Bonds». Da die Einstufung sich ändern kann, sollten Anleger die Wertentwicklung ihres Papiers verfolgen. Denn der Bankenverband weist darauf hin, dass bei «Junk Bonds» die Gefahr besteht, dass das eingesetzte Kapital nur teilweise oder gar nicht zurückgezahlt wird. So könne sich eine Anleihe zum «Junk Bonds» entwickeln, wenn sich das Rating des Emittenten erheblich verschlechtert.

In diesem Fall geben die Kurse der Anleihe an der Börse stark nach. Umgekehrt steigen bei einer Verbesserung des Ratings die Kurse. Die Geldanlage in «Junk Bonds» ist spekulativ, warnt der Bankenverband. Denn ihre Kursschwankungen fielen deutlich größer aus als bei klassischen Anleihen.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>