Mieterhöhung nicht mit Mehrwertsteuererhöhung zu begründen
Köln (dpa/gms) - Eine Erhöhung der Kaltmiete für das kommende Jahr kann nicht mit der Mehrwertsteuererhöhung begründet werden. Denn die Kaltmiete ist von der Mehrwertsteuer befreit, erklärt der Immobilienverband Deutschland (IVD).
Köln (dpa/gms) - Eine Erhöhung der Kaltmiete für das kommende Jahr kann nicht mit der Mehrwertsteuererhöhung begründet werden. Denn die Kaltmiete ist von der Mehrwertsteuer befreit, erklärt der Immobilienverband Deutschland (IVD).
Nur für Nebenkosten wie Strom, Gas oder Öl darf der Vermieter mehr verlangen, wenn diese Beträge direkt an ihn gezahlt werden. Für eine etwa 80 Quadratmeter große Wohnung müsse ab 2007 dabei mit etwa sieben Euro mehr pro Monat gerechnet werden.
Bei einer Warmmiete kann der Vermieter die steigenden Nebenkosten durch die erhöhte Mehrwertsteuer allerdings nicht auf den Mieter abwälzen. Wurde eine solche Bruttomiete vereinbart, trägt alleine der Vermieter die höheren Betriebskosten, erklären die Experten. Solche Mietverträge seien allerdings äußerst selten.
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