Mieter können nicht auf «Triple-Play» bestehen
Berlin (dpa/gms) - Mieter können nicht darauf bestehen, von ihrem Vermieter die Möglichkeit zu einem «Triple-Play»-Anschluss zu erhalten. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.
Berlin (dpa/gms) - Mieter können nicht darauf bestehen, von ihrem Vermieter die Möglichkeit zu einem «Triple-Play»-Anschluss zu erhalten. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.
«Ich kann den Vermieter nicht zwingen, aus dem bestehenden Kabelvertrag auszusteigen, damit ich selbst einen Triple-Play-Vertrag abschließen kann», erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Mit Triple-Play werden neue Angebote der Telekommunikationsanbieter bezeichnet, die Fernsehen, Telefon und Internetanschluss aus einer Hand ermöglichen.
Mietern, deren Fernsehkabel-Gebühr als Teil der Betriebskosten und damit über den Vermieter abgerechnet wird, bleibt daher nur das freundliche Gespräch mit dem Vermieter: Möglicherweise empfindet dieser es als lohnenswert, Triple-Play im Haus anzubieten. Eine rechtliche Handhabe gebe es nicht, und auch Urteile sind nach Worten von Ropertz in der Sache noch nicht gesprochen.
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