Mietrecht Lexikon K
Kabelfernsehen / Satelittenschüssel
Der Vermieter ist berechtigt einen Kabelanschluss einzurichten, da Kabel-und Satellitenfernsehen zum modernen Wohnstandard dazugehören.
Der Mieter muss daher die Arbeiten an der Mordernisierungsmaßnahme grundsätzlich dulden. Zum Ausgleich der Kosten der Mordernisierung kann der Vermieter 11 Prozent der Installationskosten auf die Miete berechnen. Ist der Mieter am Kabelfernsehen nicht interessiert, kann er die Wohnung, auf eigene Kosten, mit einem Sperrfilter ausrüstem lassen, womit nur die öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen sind. In diesem Fall fallen für den Mieter keine Betriebskosten für das Kabelfernsehen an.
Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet das Haus mit Kabelfernsehen ausrüsten zu lassen. Wenn der Mieter es wünscht, kann der Mieter dies selbst veranlassen. In diesem Fall trägt der Mieter die Kosten für die Installation.
Ebenso besteht kein Anspruch auf die Installation einer Satellitenschüssel durch den Vermieter, die eigenmächtige Anbringung einer Satellitenschüssel durch den Mieter ist in der Regel ebenfalls untersagt. Nur bei ausländischen Mietern, denen ohne den Anschluss an das Satellitenprogramm, Sendungen in ihrer Muttersprache überhaupt nicht oder zumindest nur in gänzlich eingeschränktem Umfang zur Verfügung stehen, sieht die Rechtssprechung anders aus. Allerdings ist die Einholung einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters im Voraus empfehlenswert.
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