Kaution in drei Monatsraten bezahlen
Berlin (dpa/gms) - Die Kaution für eine neue Wohnung kann in drei Monatsraten bezahlt werden. Darauf können Mieter bestehen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.
Berlin (dpa/gms) - Die Kaution für eine neue Wohnung kann in drei Monatsraten bezahlt werden. Darauf können Mieter bestehen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.
Denn häufig müssen Mieter bereits das Geld für die Mietsicherheit aufbringen, bevor sie die Kaution von der alten Wohnung zurückbekommen. Der vorherige Vermieter hat dafür bis zu sechs Monate Zeit, im Einzelfall sogar noch länger. Grundsätzlich darf der Vermieter maximal drei Nettokaltmieten als Mietsicherheit fordern.
Die Kaution ist aber nur ein Kostenpunkt, der bei einem Wohnungswechsel auf die Mieter zukommt. So muss häufig ein oder sogar zwei Monate lang gleichzeitig Miete für die alte und für die neue Wohnung gezahlt werden. Wird die Wohnung über einen Makler angeboten, wird eine Provision von bis zu zwei Nettokaltmieten fällig. Je nach Mietvertrag müssen in der alten Wohnung unter Umständen auch Schönheitsreparaturen vorgenommen oder bezahlt werden.
Unser Mietrecht Lexikon zum Thema Kaution
Hier gehts zum Mietrecht Lexikon
Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:
- Vermieter muss Kaution nicht direkt zahlen
- Fristlose Kündigung des Mietvertrags
- Vermieter darf Kaution teils einbehalten
Weitere Meldungen aus dem Mietrecht
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben
[mehr...]Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unte
[mehr...]Bei Mängeln an der Mietsache besteht die Möglichkeit, die Miete zu mindern. [mehr...]
Wann bin ich als Mieter verpflichtet, die Mietwohnung zu renovieren? [mehr...]
In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.