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Montag, 15. Januar 2007

Geringerer Kündigungsschutz in möblierter Wohnung

Berlin (dpa/gms) - Mieter einer möblierten Wohnung genießen grundsätzlich den gleichen Kündigungsschutz wie Mieter einer unmöblierten Wohnung. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Mieter möblierte Räume in der Vermieterwohnung anmietet, erklärt der Deutsche Mieterbund.


Berlin (dpa/gms) - Mieter einer möblierten Wohnung genießen grundsätzlich den gleichen Kündigungsschutz wie Mieter einer unmöblierten Wohnung. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Mieter möblierte Räume in der Vermieterwohnung anmietet, erklärt der Deutsche Mieterbund.

So haben Einzelpersonen in diesen Fällen nach Einschätzung des Mieterbundes praktisch keinen Kündigungsschutz. Denn dann kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen.

Wenn der Mieter die Räume dagegen zusammen mit seiner Familie bewohnt, gelten die gleichen Regelungen wie bei Einliegerwohnungen. Der Vermieter kann also kündigen, ohne dass ein Kündigungsgrund wie Eigenbedarf vorliegt. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann aber um drei Monate, erläutert der Mieterbund. Das bedeutet, bei einem Mietverhältnis von bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist sechs statt drei Monate. Und bei einer Mietzeit von mehr als fünf Jahren liegt die Kündigungsfrist bei neun statt sechs Monaten.

 

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