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Freitag, 1. Dezember 2006

Sicherheit bei Online-Auktionen

Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie auf Ihrer Schnäppchenjagd bei Online-Auktionen auf der sicheren Seite bleiben. Die Internetbetrüger lassen sich immer ausgefallenere Tricks einfallen, denen auch "Internetgeübte" zum Opfer fallen.


Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie bei Ihrer Schnäppchenjagd bei Online-Auktionen auf der sicheren Seite bleiben. Die Internetbetrüger lassen sich immer ausgefallenere Tricks einfallen, denen auch "Internetgeübte" zum Opfer fallen. Folgende Tricks sind am bekanntesten:

Die Ware wird nicht geliefert

Die häufigste Form des Betruges bei Online-Auktionen ist die, dass Ware vom Käufer bezahlt wurde - diese aber nie bei ihm ankommt. Gegen diesen Fall kann man sich mit einem Treuhand-Fonds absichern. Bei diesem Treuhand-Service überweist der Käufer das Geld an den Treuhänder. Dieser meldet dann dem Verkäufer den Eingang der Zahlung. Der Verkäufer muss nun die Ware versenden. Der Käufer meldet dem Treuhänder den Empfang der Sendung. Anschließend überweist der Treuhänder dem Verkäufer den Zahlungsbetrag. Für diesen Treuhand-Service fällt eine Gebühr von ca. 4 Euro (bei einem Kaufpreis bis ca. 250 Euro).

Lieferung per Nachnahme

Diese Alternative ist auch nicht 100%ig sicher. Häufig werden statt der vermeintlich ersteigerten Ware Altpapier, Steine oder Füllmaterial jedweder Art versandt. Hinweis: Die Post darf die eingenommenen Beträge nicht zurückerstatten.

Verkauf von Bildern oder leeren Verpackungen

Manche Verkäufer bieten einfach nur Bilder oder leere Originalverpackungen zum Kauf an. Im zugehörigen Angebotstext wird jedoch der Eindruck erweckt, es handelt sich um das Produkt selbst. Daher sollten Sie die Produktbeschreibung genau und bis zum Ende lesen.

Fingierte Treuhand-Fonds oder fingierte Treuhand Services

Die angeblich sicheren Fonds werden von den Tätern selbst eingerichtet und ausschließlich zum Zwecke des Betrugs verwaltet.

Vorsicht vor falschen Artikelbeschreibungen!

Bei Formulierungen wie "echt vergoldet" oder "echte Kette, vergoldet" sollten Sie aufpassen - dies können Hinweise auf unseriöse Angebote sein. Im Zweifel sollten Sie immer Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen.

Schnäppchen

Kostet ein angebotener Artikel nur die Hälfte oder noch weniger als sein handelsüblicher Wert könnte er gestohlen sein. Auch kann es sein, dass ein Betrüger Sie mit einem Schnäppchen ohne Gegenwert lockt.

 

Und so können Sie sich vor Betrug bei Online Auktionen schützen:

  • Stellen Sie Fragen zum Produkt - auch bei geringfügigen Unklarheiten sollten Sie Kontakt zum Verkäufer aufnehmen.
  • Speichern Sie die entsprechende Internetseite des Verkäufers mit dem Angebot sowie den E-Mail-Verkehr. Somit haben Sie im Falle eines Betruges wichtige Beweise gesichert.
  • Schließen Sie grundsätzlich nur Geschäfte mit registrierten Mitgliedern ab.
  • Schauen Sie sich das Bewertungsprofil genau an. Erst ab einer größeren Anzahl (ca. 15) positiver Bewertungen können Sie von einem vertrauenswürdigen Mitglied ausgehen. Schauen Sie sich auch den Inhalt der Bewertungen an.
  • Kontrollieren Sie die übersandten Mitgliedsdaten. Bei Phantasienamen oder unvollständigen Datenfeldern ist Vorsicht geboten. Der Name des Geldempfängers sollte mit dem in der Auktion angegebenen Namen übereinstimmen.
  • Nutzen Sie bei hochwertigen und teuren Artikeln den vom Auktionshaus empfohlenen und geprüften Treuhand-Service.
  • Informieren Sie sich über die üblichen Porto- und Versandkosten. Veranschlagte und geforderte Versandkosten von bis zu 500 Euro sind keine Seltenheit und erhöhen häufig überproportional den durch die Auktion erzielten Gewinn.
  • Legen Sie nach der Ersteigerung von teuren Waren Wert auf die Zusendung als "versichertes" Paket. Der Versand geht zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
  • Überzeugen Sie sich bei ausländischen Verkäufern zunächst über andere Wege (z.B. Bezugsquellen des Fachhandels, Internet) von der Seriosität des Verkäufers.
  • Verzichten Sie, sofern es irgend geht, auf den Geldtransfer ins Ausland. Hier kann das eingezahlte Geld weltweit abgehoben werden, der Täter läßt sich im Ausland nicht ermitteln.

Was Sie tun sollten, wenn der Verdacht besteht, dass Sie Opfer eines Betruges geworden sind:

Versuchen Sie zunächst selber, Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen. Häufig sind es einfache Gründe (Computer kaputt, Urlaub, o.ä.), die die Abwicklung eines Online-Geschäftes verzögern. Mahnen Sie den Verkäufer und setzen Sie eine angemessene Liefer- oder Rückzahlungsfrist. Diese kann durchaus zwei Wochen betragen. Treten Sie bei Nichteinhaltung vom Kaufvertrag zurück.

Bei konkretem Verdacht sollten Sie das Onlineauktionshaus über die unkorrekte Geschäftsabwicklung informieren. Ausserdem sollten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bei Anzeigenerstattung werden vom Täter benötigt:

  • Der Mitgliedsname bei der Auktion.
  • Die E-Mail-Adresse.
  • Die Daten der Bankverbindung.

Folgende Unterlagen sollten Sie als Ausdruck oder Kopie mit zur Polizei bringen:

  • Die Auktionsseite.
  • Die Benachrichtigungsmail über den Abschluss der Auktion.
  • Den E-Mail-Verkehr mit dem Täter.
  • Den "erweiterten Header" oder "Quelltexte" von jeder erhaltenen E-Mail.
  • Die Überweisungbestätigung bzw. den Kontoauszug.
  • Das Bewertungsprofil vom Täter.
  • Evtl. E-Mail-Verkehr mit anderen Geschädigten.

(Quelle: Landeskriminalamt Hamburg)

 

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