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Freitag, 9. Februar 2007

Unterhaltspflichtiger muss trotz Altersteilzeit voll zahlen

Saarbrücken (dpa) - Ein unterhaltspflichtiger Ehemann darf nach der Trennung von Frau und Kindern nicht ohne weiteres von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch machen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.


© Diman Oshchepkov - FOTOLIA

Saarbrücken (dpa) - Ein unterhaltspflichtiger Ehemann darf nach der Trennung von Frau und Kindern nicht ohne weiteres von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch machen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Der Betroffene sei verpflichtet, seine finanzielle Leistungsfähigkeit möglichst ungeschmälert zu erhalten, berichtet die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf das Urteil (Aktenzeichen 2 UF 7/06). Da er bei Altersteilzeit auf einen Teil seines Gehalts verzichte, verstoße er gegen diese Verpflichtung.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Ehefrau auf Zahlung eines höheren Unterhalts statt. Die Eheleute leben getrennt. Der Ehemann wollte weniger als den von seiner Frau geforderten Unterhalt zahlen. Zur Begründung verwies er darauf, dass sein Einkommen gesunken sei. Denn er habe das Angebot des Arbeitgebers angenommen und von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch gemacht.

Das OLG sah darin jedoch keinen hinreichenden Anlass für eine Verringerung der Unterhaltszahlungen. Vielmehr hätte der unterhaltspflichtige Ehemann das Angebot des Arbeitgebers ablehnen müssen. Nur wenn ihm nachweislich andernfalls die Kündigung gedroht hätte, wäre der Fall anders zu beurteilen. Unterhaltsrechtlich sei er daher so zu behandeln, als erhalte er sein Einkommen noch in voller Höhe.

 

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