Ungewollt kinderlos: Behandlung nicht zu spät angehen
München (dpa/tmn) - Wenn Paare aus medizinischen Gründen ungewollt kinderlos sind, sollten sie eine Behandlung nicht zu lange hinaus schieben. «Viele Paare unterschätzen die Abnahme der weiblichen Fruchtbarkeit mit zunehmendem Lebensalter».
München (dpa/tmn) - Wenn Paare aus medizinischen Gründen ungewollt kinderlos sind, sollten sie eine Behandlung nicht zu lange hinaus schieben. «Viele Paare unterschätzen die Abnahme der weiblichen Fruchtbarkeit mit zunehmendem Lebensalter».
Das sagt der Berufsverband der Frauenärzte in München. Zwar habe sich die Lebenserwartung in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verlängert. Das gelte jedoch nicht für die Zeitspanne, in der Frauen ein Kind bekommen könnten: Die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, verringere sich schon ab dem 30. Lebensjahr. Viele Paare sehen die Reproduktionsmedizin dann als letzten Ausweg.
Bedacht werden müsse auch, dass Frauen einen Anspruch auf Kinderwunsch-Behandlung nur bis zum vollendeten 40. Lebensjahr haben. Danach muss die Krankenkasse keinen Kostenbeitrag für die Behandlung leisten. In der Regel übernehmen die Kassen die Kosten bei einer Patientin von 25 bis 41 Jahren bis zu 50 Prozent, wenn aus ärztlicher Sicht hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht, so der Berufsverband.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist zudem, dass das Paar verheiratet ist. Es müsse sich außerdem im Vorfeld von einem Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten lassen. Und der beratende Arzt dürfe die spätere Kinderwunsch-Behandlung nicht selber durchführen.
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