Pflegeheim-Betreiber haftet für Sturz von Heimbewohnern
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Der Betreiber eines Pflegeheims haftet für den Sturz eines Heimbewohners. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, über das die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Der Betreiber eines Pflegeheims haftet für den Sturz eines Heimbewohners. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, über das die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.
Das gelte jedenfalls dann, wenn der Sturz im Beisein des Pflegepersonals passiert. Nicht haften muss der Träger dagegen, wenn er beweisen kann, dass die Pflegekraft ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat (Az.: 12 U 63/06).
Das Gericht gab der Schadensersatzklage einer Heimbewohnerin statt. Die Frau war auf dem Weg zum Bad in Begleitung einer Pflegekraft gestürzt. Der Schadensersatzforderung hatte der Betreiber entgegengehalten, die Frau habe nicht bewiesen, dass die Pflegekraft ihre Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das Kammergericht befand jedoch, die Frau müsse einen solchen Nachweis nicht erbringen. Vielmehr müsse der Betreiber des Pflegeheims einen sogenannten Entlastungsbeweis führen können.
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