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Freitag, 8. Juni 2007
Patienten dürfen Krankenakte einsehen
Ein Patient darf grundsätzlich Einsicht in seine Krankenakte nehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 3 O 106/06), über das die «Ärzte Zeitung» berichtet.
Düsseldorf/Neu-Isenburg (dpa/tmn) - Ein Patient darf grundsätzlich Einsicht in seine Krankenakte nehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 3 O 106/06), über das die «Ärzte Zeitung» berichtet.
Der Arzt hafte auch für die Richtigkeit der Unterlagen. Allerdings müssen Mediziner die Richtigkeit der Behandlungsunterlagen nicht noch extra schriftlich bestätigen.
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