Kritik am Arzt darf nicht zur Verleumdung führen
Bielefeld/Neu-Isenburg (dpa/tmn) - Ein Arzt kann bei unberechtigter Kritik an seiner Behandlung vom Patienten Schadensersatz verlangen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bielefeld hervor (Az.: 4 c 498/05), über das die «Ärzte Zeitung» berichtet.
Bielefeld/Neu-Isenburg (dpa/tmn) - Ein Arzt kann bei unberechtigter Kritik an seiner Behandlung vom Patienten Schadensersatz verlangen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bielefeld hervor (Az.: 4 c 498/05), über das die «Ärzte Zeitung» berichtet.
In dem entschiedenen Fall war eine Patientin dazu verurteilt worden, 4000 Euro an den Chefarzt einer Klinik zu zahlen. Sie hatte sich öffentlich über ihn beschwert, ohne ihre Vorwürfe beweisen zu können.
Die Frau hatte sich den Angaben zufolge bei der Ärztekammer und bei der Geschäftsführung des Krankenhauses über den Mediziner beklagt. Außerdem hatte sie in wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt, da der Arzt sie angeblich mehrere Stunden nicht behandelt hatte. Bei den anschließenden Ermittlungen wurde das Krankenhaus durchsucht, die Anschuldigungen stellten sich dabei jedoch als falsch heraus. Die Vorwürfe der Frau sind nach Ansicht des Amtsgerichts nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, die Anzeige könne darüberhinaus als Verleumdung gelten.
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