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Freitag, 12. Januar 2007

Kein Anspruch auf Erstattung doppelt gezahlter Praxisgebühr

Hamburg (dpa/gms) - Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Arzt oder die Krankenkasse doppelt gezahlte Praxisgebühr erstattet. Eine Rückzahlung erfolge allein aus Kulanz der Praxis, erklärt Britta Cassone von der DAK in Hamburg.


Hamburg (dpa/gms) - Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Arzt oder die Krankenkasse doppelt gezahlte Praxisgebühr erstattet. Eine Rückzahlung erfolge allein aus Kulanz der Praxis, erklärt Britta Cassone von der DAK in Hamburg.

In vielen Praxen ist es üblich, dass Patienten, die ihre Praxisgebühr für das jeweilige Quartal bereits bei einem anderen Arzt gezahlt haben, aber keine Überweisung dabei haben, zunächst erneut die Praxisgebühr zahlen. Diese bekommen sie aber zurück, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist eine Überweisung nachreichen. «Das ist aber nur Kulanz des Arztes», sagt Cassone.

Verstreicht die Frist, bekommen Betroffene das Geld nicht zurück. Auch die Krankenkassen erstatten laut Britta Cassone die mehrfach gezahlte Gebühr nicht.


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