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Freitag, 2. Februar 2007

Gericht weist Beamten-Klagen gegen Praxisgebühr ab

Berlin (dpa) - Auch Beamte kommen nach einem Berliner Gerichtsurteil nicht an der Praxisgebühr beim Arztbesuch vorbei. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klagen mehrerer Beamter aus der Hauptstadt zurück.

Berlin (dpa) - Auch Beamte kommen nach einem Berliner Gerichtsurteil nicht an der Praxisgebühr beim Arztbesuch vorbei. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klagen mehrerer Beamter aus der Hauptstadt zurück.

Diese hatten sich bereits in zweiter Instanz gegen den Einbehalt der zehn Euro pro Quartal von der Beamtenbeihilfe gewandt, teilte eine Sprecherin mit. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen (Beschluss vom 29 Januar 2007 - OVG 4 N 136.06 - u.a.).

Die Vorschriften des Bundes, an die sich die Berliner Regelungen anlehnen, sehen seit 2004 den Abzug einer Gebühr von zehn Euro pro Quartal von der Beamten-Beihilfe vor, wenn ärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden.

Das Oberverwaltungsgericht sah im Gegensatz zu den Klägern keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Regelung. Der Gesetzgeber habe zum 1. Januar 2004 die Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Es sei nicht sachwidrig, die Beamten zu einem möglichst wirkungsgleichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung heranzuziehen. Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit.


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