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Montag, 28. Januar 2008

Fehlerhafter Zahnersatz - Arzt muss Patient Kosten erstatten

Sondershausen (dpa) - Bei einem fehlerhaft eingesetzten Zahnersatz kann ein Patient den behandelnden Zahnarzt wechseln und Schadenersatz vom Verursacher verlangen.

Sondershausen (dpa) - Bei einem fehlerhaft eingesetzten Zahnersatz kann ein Patient den behandelnden Zahnarzt wechseln und Schadenersatz vom Verursacher verlangen.

Das Amtsgericht Sondershausen gab laut Mitteilung der Klage eines Patienten aus dem Kyffhäuserkreis statt (Az: 1C374/06). Dieser hatte die mangelhaften dritten Zähne von einem anderen Dentisten durch eine Neuanfertigung ersetzen lassen. Der Zahnarzt, der den Kläger im Februar 2003 fehlerhaft behandelt hatte, muss ihm nun die Kosten von 1287,67 Euro ersetzen. «Es liegt ein schuldhaft vertragswidriges Verhalten durch den beklagten Zahnarzt vor», entschied Zivilrichterin Anke Fierenz.

Da es in dem Fall nicht um einzelne Reparaturen, sondern um eine vollständige Neuanfertigung des Zahnersatzes ging, konnte der Kläger nach Gerichtsauffassung auch einen anderen Zahnarzt beauftragen. Der beklagte Zahnarzt hatte im Prozess geltend gemacht, dass der Patient die Nachbesserung in seiner Praxis hätte durchführen lassen und damit Kosten sparen können. Das Gericht stellte dazu fest, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sei ein Käufer einer mangelhaften Ware zwar gehalten, dem Verkäufer Gelegenheit zur Instandsetzung zu geben. Diese Grundsätze seien aber auf das im vorliegenden Fall geltende Dienstvertragsrecht nicht ohne weiteres übertragbar, heißt es in der Urteilsbegründung.


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