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Freitag, 24. November 2006

Bundesärztekammer befürwortet Patientenverfügungen

Berlin (dpa) - Die Bundesärztekammer hat sich im Grundsatz für Patientenverfügungen ausgesprochen. «Das ist eine Hilfe für die Ärzte, um in einem unklaren Fall den mutmaßlichen Willen des Patienten erfüllen zu können», sagte Präsident Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin.


Berlin (dpa) - Die Bundesärztekammer hat sich im Grundsatz für Patientenverfügungen ausgesprochen. «Das ist eine Hilfe für die Ärzte, um in einem unklaren Fall den mutmaßlichen Willen des Patienten erfüllen zu können», sagte Präsident Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin.

In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgehalten werden, welche Behandlung ein Patient wünscht, sollte er sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Eine solche Verfügung kann unter anderem lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung untersagen.

Er würde jedem Patienten empfehlen, eine derartige Willenserklärung zu verfassen, sagte Hoppe: «Je detaillierter und zeitnäher, desto besser.» Trotzdem sei es kaum möglich, sich in einer Patientenverfügung vollständig abzusichern. «Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln.» Daher sprechen sich die Ärzte gegen eine gesetzliche Regelung aus, die Juristen zuvor gefordert hatten.


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