Bei Behandlungsfehler an Schlichtungsstelle wenden
Hamburg (dpa/gms) - Falsch behandelte Patienten können von Schlichtungsstellen der Ärztekammern kostenlose Gutachten beantragen. Das erklärt Christoph Kranich, Leiter der Patientenberatung der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Hamburg (dpa/gms) - Falsch behandelte Patienten können von Schlichtungsstellen der Ärztekammern kostenlose Gutachten beantragen. Das erklärt Christoph Kranich, Leiter der Patientenberatung der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stelle solche Gutachten bei Behandlungsfehlern aus. Der MDK könne allerdings nur von den Krankenkassen selbst beauftragt werden, erläutert der Experte. An die Schlichtungsstelle können sich Patienten dagegen direkt wenden.
Ist ein Patient falsch behandelt worden, muss er darüber den Nachweis führen. Deshalb sollte die Behandlung genau dokumentiert werden, wenn möglich mit Zeugen. «In der Regel kommt er nicht ohne Gutachten aus», sagt Kranich. Jeder Patient könne auch seine Krankenunterlagen anfordern. Das müsse er gegenüber Arzt oder Klinik nicht einmal begründen. Patientenberatungsstellen können bei den einzelnen Schritten helfen. Kranich rät Patienten aber, sich bei einem Behandlungsfehler zu allererst an den behandelnden Arzt zu wenden. Unter Umständen lasse sich das Problem schon so lösen.
In der von der Verbraucherzentrale Hamburg herausgegeben Broschüre «Falsch behandelt beim Arzt oder im Krankenhaus - Was tun?» werden die wichtigsten Fragen behandelt. Sie ist auch auf türkisch und russisch erhältlich. Die deutschsprachige Broschüre kann für 4,50 bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, (Tel. 040/24 83 20, Internet) bestellt werden. Auch auf russisch und türkisch ist sie online erhältlich.
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