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Stichwörter: Eigenanteil, Beihilfe, 
Montag, 7. April 2008

Beamter ist chronisch krank: Höhere Beihilfe

Saarlouis (dpa) - Bei chronisch kranken Beamten darf die finanzielle Belastung ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens nicht übersteigen. Das geht aus einem in der «Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht» veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis hervor.


Patient bei der Blutwäsche: Wenn Beamte chronisch krank sind und etwa regelmäßig Dialyse benötigen, erhalten sie eine höhere Beihilfe. (Bild: dpa)

Nach Meinung des Gerichts ist das Land wegen der Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, den betroffenen Beamten finanziell unter die Arme zu greifen. Dies gelte auch dann, wenn - anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung - eine Belastungsgrenze gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen sei (Az.: 3 K 375/06).

Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Klage eines saarländischen Beamten statt. Der Kläger leidet an einer Nierenerkrankung und ist auf eine regelmäßige Dialysebehandlung angewiesen. Sein Eigenanteil für die ärztliche und medikamentöse Versorgung betrug allein im Jahre 2007 mehr als 1500 Euro. Er verlangte von seinem Dienstherrn die Zahlung einer höheren Beihilfe.

Das Verwaltungsgericht hielt die Forderung für berechtigt. Zwar sei der Beamte zur Eigenvorsorge verpflichtet. Die Beihilfe sei daher nur eine Ergänzung. Gleichwohl gebe es auch bei der Eigenvorsorge eine Belastungsgrenze. Der Dienstherr sei verpflichtet, seinen chronisch erkrankten Beamten durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln besondere wirtschaftliche Belastungen zu erleichtern.


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