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Donnerstag, 25. Januar 2007

Arzt muss Patienten über alternative Operationsmethoden aufklären

Koblenz (dpa) - Ein Arzt muss einen Patienten regelmäßig darüber aufklären, wenn es verschiedene Operationsmethoden gibt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Koblenz (dpa) - Ein Arzt muss einen Patienten regelmäßig darüber aufklären, wenn es verschiedene Operationsmethoden gibt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Versäumt er die entsprechende Aufklärung, so ist die Einwilligung des Patienten in die Operation unwirksam und der Arzt selbst schadenersatzpflichtig (Az.: 5 U 456/06). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Krankenkasse gegen einen Mediziner statt. Im Aufklärungsgespräch mit einer Patientin hatte er versäumt, auf eine alternative Operationsmethode hinzuweisen. Die Operation verlief mit Komplikationen, die zu Folgebehandlungen führten. Die Krankenkasse wollte die Kosten hierfür von dem Arzt erstattet bekommen. Sie berief sich unter anderem darauf, die Einwilligung der Patientin in die Operation sei mangels umfassender Aufklärung unwirksam.

Das OLG teilte diese Auffassung. Bei verschiedenen Operationsmethoden, die auch noch mit unterschiedlichen Belastungen und Erfolgsaussichten verbunden seien, müsse ein Patient entsprechend aufgeklärt werden. Denn dieser müsse letztlich entscheiden, was in seiner Situation sinnvoll sei und worauf er sich einlassen wolle. Eine entsprechende Aufklärung sei allenfalls entbehrlich, wenn sich der Arzt für eine standardmäßige Operationsmethode entscheide.


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