Schulden auf dem Konto: Ehefrau haftet für den Gatten
Coburg (dpa) - Wenn Ehegatten ein gemeinsames Girokonto haben, muss der eine auch für Schulden aufkommen, die der andere verursacht hat. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg eine Frau zur Zahlung von knapp 8400 Euro an die Bank verurteilt (Az. 22 O 463/06).
Coburg (dpa) - Wenn Ehegatten ein gemeinsames Girokonto haben, muss der eine auch für Schulden aufkommen, die der andere verursacht hat. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg eine Frau zur Zahlung von knapp 8400 Euro an die Bank verurteilt (Az. 22 O 463/06).
Das Konto, über das beide verfügungsberechtigt waren («Oder-Konto»), wies ein entsprechendes Minus auf, als die Eheleute sich trennten. Weil beim Mann nichts zu holen war, verklagte die Bank die Frau. Diese wandte ein, die Schulden habe ihr Ehemann durch Barabhebungen, Leasingraten für das Auto sowie Kosten für einen Busführerschein verursacht.
Das Landgericht gab jedoch der Bank recht. Diese habe einen sogenannten geduldeten Überziehungskredit gewährt. Bei einem Gemeinschaftskonto hafteten grundsätzlich alle Kontoinhaber für die Rückzahlung. Das sei nur dann anders, wenn der eine Kontoinhaber die Überziehung durch Handlungen herbeiführe, von denen der andere nichts wisse und mit denen er auch nicht rechnen müsse.
Im Fall der Eheleute habe es sich aber um ein Familienkonto gehandelt. Auto und Barabhebungen seien ebenso auch der Familie zugute gekommen wie der Führerschein, da dieser der Einkommenserzielung diente. Die Frau habe außerdem nicht glaubhaft machen können, dass sie von der finanziellen Situation nichts gewusst habe.
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