Pflegende erwerben Ansprüche aus der Rentenversicherung
Berlin (dpa/tmn) - Eine häusliche Pflegetätigkeit begründet Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Berlin (dpa/tmn) - Eine häusliche Pflegetätigkeit begründet Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Weil Pflegende häufig ganz oder zum Teil auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten, wird ihnen die häusliche Pflege angerechnet. Voraussetzung für das Entstehen einer «rentenerhöhenden Beitragszeit» sei, dass jemand einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in seiner häuslichen Umgebung auf privater Basis pflegt.
Ein verwandtschaftliches Verhältnis müsse nicht vorliegen - Bedingung ist aber, dass der Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, heißt es weiter. Die Höhe der angenommenen eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung bemisst sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit: So werde jemand, der eine Person mit der Pflegestufe II mindestens 21 Stunden pro Woche pflegt, rententechnisch so behandelt, als habe er rund 15 000 Euro im Jahr verdient.
Für die neuen Bundesländer wird dabei ein Wert von 13 000 Euro zugrunde gelegt. Allerdings, so eine weitere Voraussetzung, darf der Pflegende selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche angestellt oder selbstständig berufstätig sein.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.