Diätkosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
München/Herne (dpa/tmn) - Die Ausgaben für eine Diätverpflegung können ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung beim Fiskus geltend gemacht werden. Das meldet die Fachzeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe».
München/Herne (dpa/tmn) - Die Ausgaben für eine Diätverpflegung können ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung beim Fiskus geltend gemacht werden. Das meldet die Fachzeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe».
Das gelte auch für Sonderdiäten, die eine medikamentöse Behandlung ersetzen. Das Blatt bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München (Az.: III R 48/04). Es gibt in dieser Sache nach Ansicht der Richter auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Vielmehr sei eine steuerliche Ungleichbehandlung von Diätkosten und unmittelbaren Krankheitskosten - diese sind abziehbar - sachlich gerechtfertigt.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.