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Montag, 29. Oktober 2007

Betriebsbedingte Kündigung: Weihnachtsgeld bleibt erhalten

Mainz (dpa) - Der Anspruch auf Weihnachtsgeld bleibt einem Mitarbeiter bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers erhalten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Mainz (dpa) - Der Anspruch auf Weihnachtsgeld bleibt einem Mitarbeiter bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers erhalten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Die Klausel im Kleingedruckten eines Arbeitsvertrags, wonach der Mitarbeiter den Anspruch auf Weihnachtsgeld stets verliere, wenn er in den ersten drei Monaten des neuen Jahres ausscheide, sei daher nichtig. Denn andernfalls würde der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (Urteil vom 13. Juli 2007 - Az.: 6 Sa 315/07).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Arbeitnehmers statt. Der Arbeitgeber hatte sich geweigert, dem Kläger Weihnachtsgeld für das Jahr 2006 zu zahlen, da dem Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt worden sei. Daher sei der Kläger schon mit Ablauf des Monats Januar 2007 ausgeschieden. Nach einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag bestehe der Anspruch auf Weihnachtsgeld aber nicht bei vorzeitigem Ausscheiden.

Das Landesarbeitsgericht hielt die Argumentation nicht für überzeugend. Ein Mitarbeiter dürfe keinen Nachteil aus einer Entscheidung haben, auf die er keinen Einfluss habe ausüben können. Daher sei die Klausel des Arbeitsvertrages nichtig.


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