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Antennenanlage

Brauche ich die Genehmigung des Vermieters, wenn ich eine Antennenanlage installieren will?

Der Mieter hat grundsätzlich ein Recht auf Installation von Antennen zum einwandfreien Rundfunk- und Fernsehempfang, wenn dieser durch Anlagen des Vermieters nicht gewährleistet ist.

Ob darüber hinaus der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt ist, eine Antennenanlage anzubringen, hängt von der Art der Antenne und dem Ort der Anbringung ab. Zustimmungsfrei sind z.B. die Umrüstung einer bestehenden Gemeinschaftsantenne, zustimmungsbedürftig dagegen die Installation einer Funkantenne auf dem Balkon einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

Bei Parabolantennen kommt es auf den Einzelfall an. So soll nach der Rechtsprechung z.B. das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon zustimmungsfrei sein, wenn die Außenfassade ästhetisch nicht beeinträchtigt wird, und das Aufstellen im Garten, wenn dies vom Vermieter auch in anderen Gärten geduldet wird. Zustimmungsbedürftig ist dagegen etwa das nicht-fachmännische Aufstellen an einem Sonnenschirmständer.

Ob ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht, richtet sich danach, ob der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Antenne hat. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Anspruch auf Zustimmung nicht bestehe, wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist. Das gelte auch für ausländische Mieter, wenn diese über einen zusätzlichen Decoder ausländische Programme empfangen können (BGH, Urteil vom 02.03.2005, Az. VIII ZR 118/04).

 

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