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Stichwörter: Bauvertrag
Mittwoch, 4. Juli 2007

Beschreibung der Elektroanlage im Bauvertrag wichtig

Berlin (dpa/tmn) - Ein Bauvertrag für einen Neubau sollte genaue Beschreibungen der geplanten Elektroanlage enthalten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin.

Berlin (dpa/tmn) - Ein Bauvertrag für einen Neubau sollte genaue Beschreibungen der geplanten Elektroanlage enthalten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin.

Wichtig seien Angaben zur Anschlussleistung und Einspeisung, der Anzahl der Stromkreise mit Unterscheidung nach Geräte-, Steckdosen- und Drehstromkreisen. Auch die elektronische Ausstattung der einzelnen Räume mit der Anzahl der Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe gehöre in den Bauvertrag. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Ausstattung weitaus geringer ausfällt, als der Laie aus den «blumigen Formulierungen» schließt. Eine teure Nachrüstung sei dann die Folge.


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