Beschreibung der Elektroanlage im Bauvertrag wichtig
Berlin (dpa/tmn) - Ein Bauvertrag für einen Neubau sollte genaue Beschreibungen der geplanten Elektroanlage enthalten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin.
Berlin (dpa/tmn) - Ein Bauvertrag für einen Neubau sollte genaue Beschreibungen der geplanten Elektroanlage enthalten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin.
Wichtig seien Angaben zur Anschlussleistung und Einspeisung, der Anzahl der Stromkreise mit Unterscheidung nach Geräte-, Steckdosen- und Drehstromkreisen. Auch die elektronische Ausstattung der einzelnen Räume mit der Anzahl der Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe gehöre in den Bauvertrag. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Ausstattung weitaus geringer ausfällt, als der Laie aus den «blumigen Formulierungen» schließt. Eine teure Nachrüstung sei dann die Folge.
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.