Unerwünschte Telefonwerbung - Klage eines Verbrauchers hatte Erfolg
Fazit
Wer nicht will verderben, darf maßvoll und dezent nur werben!
(Urteil des Landgerichts Coburg vom 30.11.2006, Az: 1HK O 50/06; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12.3.2007 und 23.4.2007, Az: 6 U 2/07; rechtskräftig)
Quelle: Pressemitteilung der Coburger Justizbehörde
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