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Donnerstag, 14. Juni 2007

Selten Schadenersatzansprüche durch aufgelösten Asphalt

Stuttgart (dpa/tmn) - Autofahrer können nicht davon ausgehen, dass sie Fahrzeugschäden durch aufgelösten Asphalt in jedem Fall ersetzt bekommen. Das sagte der Verkehrsjurist Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.


Stuttgart (dpa/tmn) - Autofahrer können nicht davon ausgehen, dass sie Fahrzeugschäden durch aufgelösten Asphalt in jedem Fall ersetzt bekommen. Das sagte der Verkehrsjurist Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.

«Es gilt zunächst der Grundsatz: Straßen sind so hinzunehmen, wie sie sind. Jeder Autofahrer muss sich mit seiner Fahrweise auf die jeweiligen Straßenverhältnisse einstellen», erklärte Lempp.

Am Anfang der Woche hatten sich auf der Autobahn A 20 zwischen Lübeck und Stettin infolge der Hitze handtellergroße Blasen im Asphalt gebildet. Streckenweise wurde die Höchstgeschwindigkeit daher auf 100 Stundenkilometer (km/h) begrenzt. In früheren Fällen hatte sich der Asphalt auf einigen Autobahnabschnitten im Hochsommer regelrecht aufgelöst. Dabei waren Fahrzeuge durch Teer zum Teil stark verschmutzt worden.

Ansprüche auf Schadensersatz ergeben sich in solchen Fällen laut Volker Lempp lediglich durch die Verkehrssicherungspflicht des Landes oder Bundes. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde müsse Autofahrer rechtzeitig warnen, wenn Probleme drohen. «Das müssen allerdings Dinge sein, die vorhersehbar sind», sagte der Verkehrsjurist. Erfolgt das rechtzeitig - wie zum Beispiel durch die Tempobegrenzung auf der A 20 -, bestehe sicherlich kein Anspruch auf Schadensersatz.

Anderenfalls können sich Autofahrer laut Lempp an das zuständige Straßenverkehrsamt wenden und dort Ansprüche geltend machen. Wichtig sei in diesem Fall, Zeugen zu haben, die bestätigen können, was passiert ist. Aber selbst dann sei ungewiss, wie die Sache ausgeht, da es dazu noch keine Präzedenzurteile gebe. «Dass man 100 Prozent des Schadens ersetzt bekommt, ist eher unwahrscheinlich. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich nicht zum Anwalt rennen.»


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