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Mittwoch, 31. Januar 2007

Vererben oder verschenken: Haus nicht voreilig übertragen

Nicht nur um die Vorsorge, auch ums Gefühl gehe es dabei. «Ich muss mit dem Gedanken klar kommen: Das Haus, in dem ich wohne, der Baum im Garten - sie gehören nicht mehr mir.» Außerdem bestehe die Gefahr der Demotivation der Kinder. «Die Intensität der Zuwendung kann abnehmen», formuliert Groll diplomatisch. «Und so mancher hat schon das Studium geschmissen, als das Mietshaus übertragen war.»

Schwierig wird es, wenn mehrere Immobilien an mehrere Kinder vererbt werden. Oft werden Erbengemeinschaften gegründet - laut Groll jedoch ein ungünstiger Weg. «Wann immer man eine Erbengemeinschaft vermeiden kann, sollte man das tun», meint der Erbrechtler. Stattdessen empfiehlt er bei mehreren Immobilien eine Teilungsordnung. Für den unterschiedlichen Wert der Häuser oder Grundstücke zahlen sich die Nachkommen dabei untereinander einen Ausgleich. Wer das Geld dafür nicht habe, müsse sein Erbe notfalls dafür verkaufen, erklärt Groll.

Einmütig raten die Fachleute, sich früh Gedanken zu machen - auch unter Ehepartnern. Wenn - wie in den meisten Fällen - der Mann zuerst stirbt, fällt nach dem klassischen Testament das Häuschen an die Ehefrau. Ist aber das Vermögen gering, bekommt die Witwe Probleme, sagt Groll. «Sie hat dann zwar von ihrem Mann die Immobilie, aber kein Geld.» Wenn diese darauf bestehen, müsse sie aber den Kindern ihren Pflichtteil vom Erbe überweisen, bei zwei Sprösslingen ein Achtel des Verkehrswertes des Hauses.

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