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Stichwörter: Versicherungslücken
Donnerstag, 20. März 2008

Notare warnen vor Versicherungslücke beim Immobilienkauf

Berlin/Jena (dpa) - Vor Versicherungslücken beim Kauf von Immobilien haben Notare gewarnt. Die Käufer sollten sich die Police der Gebäude- und Brandversicherung samt der letzten Beitragsrechnung und des Zahlungsbelegs aushändigen lassen.


Bild: Pixelio.de / Rainer Sturm

Das teilte ein Sprecher der Notarkammern der neuen Bundesländer in Berlin mit. Nur dann wüssten die neuen Besitzer sicher, ob überhaupt Versicherungsschutz bestehe und wann der nächste Beitrag fällig sei. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Versicherung den Käufer nicht über ausstehende Beiträge und einen dadurch drohenden Verlust der Absicherung informieren muss.

In dem damaligen Fall hatte ein Mann im Sommer 2004 ein Haus gekauft. Kurz bevor er im Dezember des selben Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde, brannte das Haus ab. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu zahlen, da der im September fällige Beitrag bis zu dem Feuer nicht gezahlt war. Dem Käufer stehe kein Anspruch wegen des Brandschadens zu, urteilten die Richter und wiesen die Klage gegen die Versicherung ab. Gegen das Urteil wurden allerdings Rechtsmittel eingelegt. (Az 4 U 574/06)


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