Vererben oder verschenken: Haus nicht voreilig übertragen
München/Berlin (dpa/gms) - Das Haus vererben oder es lieber zu Lebzeiten an die Kinder übertragen - diese Entscheidung ist auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer nicht einfacher geworden.
München/Berlin (dpa/gms) - Das Haus vererben oder es lieber zu Lebzeiten an die Kinder übertragen - diese Entscheidung ist auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer nicht einfacher geworden.
Keinesfalls sollten Immobilien vorschnell an mögliche Erben verschenkt werden. «Zunächst haben wir ja eine Frist bis Ende 2008, man kann jetzt in Ruhe planen», sagt Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München. Laut dem jüngst veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvL 10/02) ist die gegenwärtige Erbschaftssteuer, die faktisch Immobilien gegenüber Barvermögen begünstigt, verfassungswidrig. Das bezieht sich jedoch nur auf das Verfahren der Wertermittlung.
Grundsätzlich sei die Lage jetzt genauso unklar wie zuvor, kritisiert Groll: «Das Problem wurde nur verschoben.» Zwar schreibe das Gericht vor, dass Immobilien künftig nach ihrem Verkehrswert berechnet werden und dabei nicht mehr gegenüber anderen Vermögenswerten bevorzugt werden dürfen. Das Gericht habe dem Gesetzgeber aber die Möglichkeit eröffnet, Immobilienvermögen in einer zweiten Stufe zu privilegieren, etwa durch eine so genannte Verschonungsbestimmung.
Stefan Walter, Geschäftsführer beim Verein Haus und Grund, ist zuversichtlich, dass das Einfamilienhaus auch künftig steuerfrei vererbt werden kann. «Wer aber mehr als das normale Vermögen hat, weitere Häuser, Grundstücke oder einen Betrieb, der sollte sich frühzeitig mit seinen Nachkommen zusammen setzen.» Zwar könne man noch den Hausrat aus dem Nachlass heraus rechnen, doch wahrscheinlich liege der Wert dennoch über den Steuerfreibeträgen - derzeit für Ehegatten 307 000 Euro, für Kinder 205 000.
Maßgabe bei dieser Entscheidung dürfe aber nie die Steuer allein sein, betont Klaus Michael Groll. «Die Steuern sparen nur die Kinder.» Wer etwas zu vererben habe, sollte aber zunächst an sich selbst denken. Teuere Operationen, ein Altersheim - viele Kosten seien Jahre vorher schwer abzuschätzen. Wer da voreilig sein Haus übertrage, beraube sich selbst seiner Manövriermasse und seiner Freiheit. «Es gibt immer wieder Fälle, wo Eltern bei den Kindern und die Finanzierung des Pflegeheims betteln müssen», erklärt Groll.
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