Suche:
Stichwörter: Riester-Verträge
Dienstag, 27. November 2007

Riester-Verträge vererben - Zulagen bleiben nur Eheleuten

Berlin (dpa/tmn) - Riester-Verträge können vererbt werden. Die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnisse bleiben allerdings nur Ehepartnern als Erben erhalten, erläutert die Stiftung Warentest in Berlin.


Das «Finanztest»-Sonderheft «Altersvorsorge» bietet Tipps rund um die private Altersvorsorge. (Bild: Stiftung Warentest)

Berlin (dpa/tmn) - Riester-Verträge können vererbt werden. Die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnisse bleiben allerdings nur Ehepartnern als Erben erhalten, erläutert die Stiftung Warentest in Berlin.

Sie müssen dazu das Ersparte auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Dabei ist es zulässig, diesen Vertrag erst zu diesem Zweck zu schließen - ob der erbende Partner selbst förderberechtigt war oder ist, spiele keine Rolle. Andere Erben müssen die Förderungen zurückzahlen.

Dieser und andere Tipps rund um die private Altersvorsorge mit Riester-Verträgen stehen in dem neuen «Finanztest»-Sonderheft «Altersvorsorge».


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>