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Donnerstag, 25. Januar 2007

Zweites Kind: Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen

Berlin (dpa/gms) - Das Elterngeld für ein zweites Kind ist nicht zwangsläufig niedriger als beim ersten Kind. Berechnungsgrundlage sind aber in jedem Fall die zwölf Monate unmittelbar vor der Geburt des jeweiligen Kindes.


Berlin (dpa/gms) - Das Elterngeld für ein zweites Kind ist nicht zwangsläufig niedriger als beim ersten Kind. Berechnungsgrundlage sind aber in jedem Fall die zwölf Monate unmittelbar vor der Geburt des jeweiligen Kindes.

Aus ihnen wird das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen errechnet, erläutert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin. Wer nach der Geburt des ersten Kindes und der anschließenden Elternzeit wieder gearbeitet hat, erhalte auch beim zweiten Kind 67 Prozent seines Gehaltes als Elterngeld, sagte Ministeriumssprecher Marc Kinert.

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens ausgenommen werden Monate, in denen die betreffende Person noch Elterngeld für das erste Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen hat. Gleiches gilt, wenn wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise entfallen ist.

Wer nach der Geburt des ersten Kindes nicht mehr gearbeitet hat, bekommt allerdings ein deutlich geringeres Elterngeld: Gab es in den zwölf Monaten vor der Geburt kein Einkommen, wird der Mindestsatz von 300 Euro plus 75 Euro Geschwisterbonus gezahlt, erläutert Kinert. Das gilt auch dann, wenn das zweite Kind unmittelbar nach dem Ende oder noch während der Elternzeit für das erste Kind geboren wird. Auch in diesem Fall ist nicht das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes die Berechnungsgrundlage.


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