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Donnerstag, 15. November 2007

Zündschlüssel im Wagen: Auto bei Diebstahl nicht versichert

Koblenz (dpa) - Lässt ein Autofahrer den Zündschlüssel im Fahrzeug stecken, kostet dies bei einem Diebstahl des Wagens den Versicherungsschutz. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss.


Bild: Pixelio.de

Koblenz (dpa) - Lässt ein Autofahrer den Zündschlüssel im Fahrzeug stecken, kostet dies bei einem Diebstahl des Wagens den Versicherungsschutz. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss.

Nach dem Richterspruch gilt dies grundsätzlich auch, wenn sich der Autofahrer in unmittelbarer Nähe des Wagens befindet (10 U 903/06). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Ein Mitarbeiter des Klägers hatte den Zündschlüssel des Wagens stecken lassen, während er angeblich an der Heckklappe beschäftigt war. Während dieser Zeit stieg ein Unbekannter ein und fuhr davon. Die Versicherung hielt dem Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit vor.

Das OLG bestätigte diese Ansicht. Maßgeblich sei nicht die Nähe zum Fahrzeug, sondern die Tatsache, dass sich die Diebstahlsgefahr deutlich erhöhe, wenn Schlüssel in der Zündung eines unverschlossenen Fahrzeugs steckten. Dies rechtfertige den Vorwurf grober Fahrlässigkeit und führe daher zur Leistungsfreiheit der Versicherung, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss.


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