Witwen- und Waisenrenten: Freibetrag variiert nach Wohnort
Berlin (dpa/tmn) - Wenn Bezieher von Witwen- oder Waisenrenten ihren Wohnort wechseln, haben sie keinen Anspruch auf den vorher möglicherweise höheren Freibetrag beim Hinzuverdienst. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Bis zu einem bestimmten Freibetrag dürfen Witwen und Waisen zur ihrer Rente hinzuverdienen. (Bild: dpa-infocom)
Berlin (dpa/tmn) - Wenn Bezieher von Witwen- oder Waisenrenten ihren Wohnort wechseln, haben sie keinen Anspruch auf den vorher möglicherweise höheren Freibetrag beim Hinzuverdienst. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Der Hintergrund ist der, dass die Freibeträge für den Hinzuverdienst in Ostdeutschland niedriger sind als in den alten Bundesländern. Gültig sei immer der Freibetrag am Wohnort. So können Witwen und Witwer im Westen derzeit 693,53 Euro hinzuverdienen, ohne dass der Verdienst auf ihre Bezüge angerechnet wird.
In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag den Angaben zufolge bei 609,58 Euro. Wer Kinder erzieht, darf für jedes Kind 147,11 Euro in den alten und 129,30 Euro in den neuen Bundesländern aufschlagen. Waisen können im Westen 462,35 Euro und 406,38 Euro in Ostdeutschland hinzuverdienen, ohne dass sich ihre Bezüge verringern.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]



