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Dienstag, 13. November 2007

Winterreifen am Mietwagen: Kunde steht für Ausrüstung gerade

München (dpa/tmn) - Bei Fahrten mit dem Mietwagen ist der Mieter verantwortlich für die Ausrüstung des Fahrzeugs mit Winterreifen. Schon bei der Reservierung sollten sich Kunden die Winterausrüstung eines Fahrzeugs bestätigen lassen, rät der ADAC in München.


Damit das Mietauto nicht im Schnee ins Schleudern gerät, ist eine Winterbereifung wichtig. (Bild: dpa)

München (dpa/tmn) - Bei Fahrten mit dem Mietwagen ist der Mieter verantwortlich für die Ausrüstung des Fahrzeugs mit Winterreifen. Schon bei der Reservierung sollten sich Kunden die Winterausrüstung eines Fahrzeugs bestätigen lassen, rät der ADAC in München.

Denn kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Unfall, können auf Kunden hohe Regressforderungen zukommen - und das trotz eines Vollkaskoschutzes. Da vom Gesetz her nach ADAC-Angaben keine generelle Winterreifenpflicht vorgesehen ist, gibt es für die Autovermieter auch keine Verpflichtung, ihre Fahrzeugflotten grundsätzlich mit Winterreifen auszurüsten. Für Autofahrer gilt aber, nach der Ausrüstung des Fahrzeugs zu fragen und sie auf Wunsch den Witterungsbedingungen anpassen zu lassen.


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