Versicherungsschutz: Zweite Police nicht verschweigen
Wer mehrere Unfallpolicen besitzt und dies im Schadensfall verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor (Az.: 5 U 269/06-43).
Saarbrücken/Köln (dpa/gms) - Wer mehrere Unfallpolicen besitzt und dies im Schadensfall verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor (Az.: 5 U 269/06-43).
Darauf weist die Zeitschrift «OLG-Report» hin. Nach Auffassung des Gerichts hat eine Versicherung ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, ob ein Kunde möglicherweise «überversichert» ist, weil dies den Verdacht manipulierter Unfälle nahe legen könne.
Das OLG wies mit dem Urteil die Zahlungsklage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Mann hatte nach einem Skiunfall ein Unfallgeld in Höhe von 6350 Euro erhalten. Allerdings hatte er verschwiegen, dass er noch anderweitig versichert war. Als das Unternehmen das erfuhr, verweigerte es weitere Zahlungen und verlangte die Erstattung der gezahlten Summe. Das OLG gab ihm Recht: Der Kläger habe durch das Verschweigen eine so genannte Obliegenheit verletzt. Dabei sei es unerheblich, ob er tatsächlich mehrfach Geld kassiert habe.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]




