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Mittwoch, 21. März 2007

Nicht befristete Auslandseinsätze: Unfallversicherung prüfen

Hamburg (dpa/gms) - Arbeitnehmer sollten bei unbefristeten Auslandseinsätzen ihren Unfallversicherungsschutz prüfen. Deutsche Arbeitnehmer sind normalerweise auch im Ausland gesetzlich unfallversichert, teilt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg mit.

Hamburg (dpa/gms) - Arbeitnehmer sollten bei unbefristeten Auslandseinsätzen ihren Unfallversicherungsschutz prüfen. Deutsche Arbeitnehmer sind normalerweise auch im Ausland gesetzlich unfallversichert, teilt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg mit.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben einem deutschen Arbeitsverhältnis allerdings, dass der Auslandsaufenthalt zeitlich befristet ist. Für längere, zeitlich nicht befristete Einsätze im Ausland und für Menschen, die speziell zum Zweck des Auslandseinsatzes eingestellt wurden, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.


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