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Stichwörter: UnfallReparaturkosten
Freitag, 7. März 2008

Reparaturkosten nach Unfall - Notfalls Kredit aufnehmen

Koblenz (dpa) - Ein Fahrzeughalter, der nach einem Unfall die Reparatur nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, hat keinen Anspruch auf Entschädigung für einen monatelangen Nutzungsausfall.


Bild: pixelio

Vielmehr muss er nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz notfalls einen Kredit aufnehmen und die Kreditkosten dem Unfallgegner in Rechnung stellen. Denn dies sei zumeist billiger als eine Nutzungsausfallentschädigung (Urteil vom 19.11.2007 - Az.: 5 O 351/07).

Das Landgericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrzeughalters auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 5539 Euro ab. Der Kläger hatte nach einem Unfall für insgesamt 191 Tage seinen Wagen nicht nutzen können. Dafür berechnete er der Versicherung des Unfallgegners eine Nutzungsausfallentschädigung von 29 Euro pro Tag. Die lange Ausfallzeit begründete der Kläger damit, er habe die Reparaturkosten von fast 2300 Euro nicht aus eigener Tasche vorfinanzieren können, sondern erst nach Erhalt einer Zahlung der gegnerischen Versicherung den Reparaturauftrag erteilen können. Diese habe sich aber mehr als sechs Monate Zeit gelassen.

Das Landgericht hielt dem Kläger jedoch vor, seine Schadensminderungspflicht verletzt zu haben, so dass er leer ausgehe. Denn hätte er beispielsweise für den Reparaturbetrag einen Kredit aufgenommen, so wären in dieser Zeit allenfalls Zinsen von maximal 433 Euro angefallen. Diese Kosten, die die gegnerische Versicherung sicher hätte tragen müssen, wären aber deutlich geringer gewesen als die jetzt geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung.


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