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Stichwörter: Winterreifenpflicht
Donnerstag, 29. November 2007

Unfall mit Sommerreifen: Versicherer kann weniger zahlen

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und unverschuldet einen Unfall hat, bekommt von seiner Kaskoversicherung möglicherweise weniger oder gar nichts ausgezahlt. Das teilt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg mit.


Die Ausrüstung des Autos sollte den jeweiligen Wetterverhältnissen angepasst werden. (Biild: dpa)

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und unverschuldet einen Unfall hat, bekommt von seiner Kaskoversicherung möglicherweise weniger oder gar nichts ausgezahlt. Das teilt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg mit.

Denn der Versicherer könne sich in diesem Fall auf die «grobe Fahrlässigkeit» des Fahrers berufen. Sie bestehe zum Beispiel dann, wenn jemand mit Sommerreifen in ein Wintersportgebiet fährt. Bei guten Versicherungsbedingungen wird aber auf diesen Einwand laut BdV häufig verzichtet und trotzdem gezahlt. Darauf sollte bereits bei Vertragsabschluss geachtet werden. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2008 geschlossen werden, wird es zudem eine Änderung geben: Dann darf der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers die Zahlungen nicht mehr komplett ablehnen, sondern die Leistungen nur angemessen kürzen. Für ältere Verträge werden die Bestimmungen den Angaben zufolge erst ab 2009 gelten.

Darüber hinaus kann der Autofahrer auch vor Gericht zu einer Mithaftung verurteilt werden. Der BdV verweist hier auf ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Trier (Az.: 6 C 220/85), das einen Fahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent verurteilte. Ihm hatte zwar ein anderer die Vorfahrt genommen. Dass sein Auto jedoch beim Abbremsen ins Schleudern kam, führte das Gericht auf die Sommerreifen zurück. Auch die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Ausrüstung des Autos den jeweiligen Wetterverhältnissen angepasst werden muss. Bei Sommerreifen im Winter droht daher ein Bußgeld.


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