Übergewicht allein rechtfertigt Kur-Anspruch nicht
Dresden (dpa) - Beschwerden durch Übergewicht allein begründen keinen Anspruch auf Bezahlung einer Kur durch die Rentenversicherung. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 6. November (Az.: S 33 R 2012/05) hervor.
Dresden (dpa) - Beschwerden durch Übergewicht allein begründen keinen Anspruch auf Bezahlung einer Kur durch die Rentenversicherung. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 6. November (Az.: S 33 R 2012/05) hervor.
Demnach muss die Rentenversicherung eine stationäre medizinische Rehabilitation nur dann finanzieren, wenn durch eine Krankheit die Arbeitsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Geklagt hatte eine 27 Jahre alte arbeitslose Näherin, die 158 Kilogramm wiegt.
Der Deutsche Rentenversicherung Bund hatte der Frau 2001 und 2002 Kuren bewilligt, einen weiteren Antrag 2005 aber abgelehnt. Aus Sicht des Sozialgerichts kann die Frau trotz ihres erheblichen Übergewichts noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zudem ließen sich ihre Beschwerden in einer dreiwöchigen Kur kaum lindern. Dies belegten die geringen Erfolge früherer Kuraufenthalte. Erforderlich seien hingegen eine dauerhafte ambulante Therapie sowie eine Ernährungsumstellung, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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