Tod durch Bewusstseinsstörung: Versicherung zahlt nicht
Führt eine Bewusstseinstörung zum Tod durch Ertrinken, muss die private Unfallversicherung nicht zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor, über das die Zeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.
Stuttgart/München (dpa/tmn) - Führt eine Bewusstseinstörung zum Tod durch Ertrinken, muss die private Unfallversicherung nicht zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor, über das die Zeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.
Zwar sei Ertrinken grundsätzlich als Unfalltod anzuerkennen. Führt eine Bewusstseinstörung zu dem Unglück, liege im Sinne des Versicherungsrechts aber kein Unfall vor, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: 7 U 208/05). In dem Fall war der Ehemann der Klägerin ertrunken in der Badewanne aufgefunden worden. Ärzte kamen zu dem Ergebnis, dass der Mann eine Bewusstseinsstörung erlitten hatte und dadurch unter Wasser gesunken sei. Die Unfallversicherung weigerte sich zu zahlen. Das Gericht wertete das als rechtmäßig. Die Witwe habe nicht beweisen können, dass ein Unfall die Bewusstseinsstörung - und damit das Ertrinken - ausgelöst habe. Nur dann hätte die Unfallversicherung zahlen müssen.
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