Seiten falsch ins Faxgerät gelegt: Rechtsschutz verloren
Berlin (dpa/gms) - Falsch in ein Faxgerät eingelegte Seiten eines Schreibens können den Rechtsschutz kosten. Das geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor, wie die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs Report Zivilrecht» berichtet.
Berlin (dpa/gms) - Falsch in ein Faxgerät eingelegte Seiten eines Schreibens können den Rechtsschutz kosten. Das geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor, wie die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs Report Zivilrecht» berichtet.
Denn nach Meinung der Richter muss sich der Betroffene oder sein Anwalt mit der Funktionsweise des Faxgerätes vertraut machen. Mögliche Versäumnisse gingen daher zu ihren Lasten (Aktenzeichen: 8 U 237/05). Das Gericht verwarf mit seinem Beschluss die Berufung eines Prozessbeteiligten in einem Zivilrechtsstreit als unzulässig. Der Mann war in erster Instanz zur Zahlung von rund 400 Euro verurteilt worden und wollte dagegen Berufung einlegen.
Sein Anwalt schickte das Telefax zwar rechtzeitig an das Gericht - allerdings gingen dort nur unbeschriebene Seiten ein: Er hatte das Papier falsch eingelegt. Das Kammergericht befand, für dieses Verschulden seines Anwalts müsse der Mandant einstehen. Das Gericht ließ insbesondere die Entschuldigung des Anwalts, er habe das Gerät nicht gekannt, nicht gelten.
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