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Mittwoch, 21. Februar 2007

Schadensersatz nach Unfall auch ohne Reparatur möglich

Köln/Berlin (dpa/gms) - Nach einem Verkehrsunfall erhält der Geschädigte auch dann Schadensersatz, wenn er das betroffene Auto gar nicht reparieren lassen will. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.


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Köln/Berlin (dpa/gms) - Nach einem Verkehrsunfall erhält der Geschädigte auch dann Schadensersatz, wenn er das betroffene Auto gar nicht reparieren lassen will. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.

Der Verein beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 13 S 4/06). Demzufolge nach hat der Geschädigte ein Recht auf «fiktiven Schadensersatz». In dem Fall wollte sich der Kläger die Geldsumme, die für die Reparatur fällig geworden wäre, ausbezahlen lassen. Dafür gab er die Stundensätze einer Markenwerkstatt bei der Versicherung des Unfallgegners an. Diese jedoch wollte nur die Sätze einer günstigeren Werkstatt übernehmen - womit sie nicht durchkam: Die Richter entschieden, der Geschädigte müsse sich weder von der Versicherung auf eine andere Werkstatt verweisen, noch müsse er den Wagen überhaupt reparieren lassen.

 

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