Schäden durch Gewitter schnell der Versicherung melden
Berlin/Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Gewitterschäden sollten möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. Schäden durch Blitzschlag und Überspannung könnten zum Beispiel durch die Wohngebäude und Hausratversicherung abgedeckt sein.
Berlin/Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Gewitterschäden sollten möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. Schäden durch Blitzschlag und Überspannung könnten zum Beispiel durch die Wohngebäude und Hausratversicherung abgedeckt sein.
Das erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Für Schäden am Auto zahlt in den meisten Fällen die Teilkasko-Versicherung. Die Schäden sollten der Versicherung unverzüglich - am besten in den nächsten 48 Stunden - gemeldet werden, sagt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein. Die größeren Versicherungen hätten Hotlines, die auch am Wochenende erreichbar sind. Verbraucher könnten den Schaden auch per Fax melden. Ob zum Beispiel Überspannungsschäden übernommen werden, können Versicherte in der Police ihrer Hausratversicherung nachlesen.
Bei Schäden durch Blitzschlag am Haus könnten die Versicherer unter Umständen auch Tipps geben, was als nächstes zu tun ist, sagt Schweda. «Sie kennen sich ja mit solchen Fällen aus.» Manchmal könnten sie sogar Nummern von Handwerkern am Ort weitergeben.
«Wenn ein Schaden passiert ist, muss ich das nachweisen können», sagt Bianca Höwe. Bei Überspannungsschäden sollte das kaputte Gerät deshalb auf keinen Fall sofort in die Reparatur gebracht werden. Der Versicherer müsse die Möglichkeit haben, den Schaden zu überprüfen. Außerdem müssten unter Umständen Kaufbelege vorgelegt werden.
Bei Schäden am Haus seien die Versicherten noch während des Unwetters zur Schadensminderung verpflichtet. «Das heißt, aber nicht, dass Sie auf's Dach steigen sollen, wenn ein paar Ziegel weggeweht werden», sagt Schweda. Ist allerdings eine Fensterscheibe durch einen heruntergewehten Ast zu Bruch gegangen, sollte der Versicherte seine Möbel und Hausrat in Sicherheit bringen. Bei Sturmschäden gingen die Versicherungen bei allen Policen grundsätzlich ab Windstärke acht in Leistung.
Das Auto sei durch die Teilkasko-Versicherung gegen Hagel, Überschwemmung und Sturmschäden versichert, erklärt Schweda. Bei Starkregen sollten Versicherte allerdings darauf achten, wo sie ihren Wagen abgestellt haben. Steht das Fahrzeug in einer Tiefgarage oder Senke, wo sich die Wassermassen sammeln, könne die Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit unter Umständen verweigern.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]




