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Montag, 12. November 2007

Rückkehr in gesetzliche Krankenkasse während Elternzeit

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Privat Krankenversicherte können während einer Elternzeit in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das spart Kosten, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg.


Ein Krankenkassenwechsel während der Elternzeit kann bei Arztbesuchen kosten sparen. (Bild: dpa)

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Privat Krankenversicherte können während einer Elternzeit in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das spart Kosten, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg.

«Liegt das Bruttojahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47 700 Euro, eröffnet das die Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung», sagt BdV-Referentin Jennefer Fricke. Wer nach der Elternzeit in die Private Krankenversicherung zurückkehren will, müsse allerdings vorher eine sogenannte Anwartschaftsversicherung mit dem Unternehmen vereinbaren. Andernfalls müssten Bewerber zunächst in der gesetzlichen Versicherung bleiben, auch wenn sie das nicht wollen. Mit der Anwartschaft sei außerdem der Wiedereintritt in die Private Krankenversicherung (PKV) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu gleichem Leistungsumfang gewährleistet. Der Weg zurück in die PKV sei dann möglich, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit wieder ein Entgelt oberhalb der Einkommensgrenze bezogen wird.


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