Riester-Zuschläge bis zu zwei Jahre nach Förderungsende
Heilbronn (dpa/tmn) - Der Staat gewährt Riester-Zuschläge bis zu zwei Jahre nach Ablauf eines Förderungsjahres. Darauf macht der Verein Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn aufmerksam.
Heilbronn (dpa/tmn) - Der Staat gewährt Riester-Zuschläge bis zu zwei Jahre nach Ablauf eines Förderungsjahres. Darauf macht der Verein Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn aufmerksam.
Wer bis Ende 2007 also noch einen entsprechenden Antrag stellt, kann auch die Zulagen für 2005 und 2006 noch kassieren. Das Antragsformular bekommen Sparwillige bei ihrer Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft. Das Unternehmen, bei dem die Riester-Rente abgeschlossen wurde, bewerkstelligt dann alles Weitere für den Kunden.
Seit 2005 ist es den Angaben zufolge auch möglich, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. In den folgenden Jahren kümmert sich dann der Anbieter um das fristgerechte Anfordern der Zulagen. Für das Jahr 2005 beträgt die sogenannte Grundzulage laut GVI 76 Euro, für jedes Kind bekommen Riester-Sparer 92 Euro obendrauf. Derzeit schießt der Staat pro Vertrag 114 Euro Grundzulage und 138 Euro pro Kind zu.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]



