Persönlichkeitsstörung muss behandelt werden
Berlin (dpa/tmn) - Ob starkes Misstrauen oder übertriebener Perfektionismus - die Grenze zwischen «Schrulle» und Persönlichkeitsstörung ist oft nur schwer zu ziehen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) in Berlin hin.
Ein Maßstab ist, ob die Wahrnehmungs- und Verhaltensmuster dauerhaft persönliches Leid oder nachteiligen Einfluss auf die soziale Umwelt nach sich ziehen. Die ausgeprägten Persönlichkeitszüge ließen sich grob in drei Gruppen unterteilen: sonderbar und exzentrisch, emotional und launisch sowie selbstunsicher und zwanghaft, erläutert Prof. Martin Bohus von der DGPPN. «Beispielsweise neigen Personen mit einer paranoiden Persönlichkeitsstörung dazu, neutrale oder freundliche Handlungen anderer als feindlich oder kränkend misszudeuten.» Aus Angst vor Benachteiligung komme es häufig zu unberechtigten Verdächtigungen, wie etwa hinsichtlich der Treue des Partners oder ungerechter Behandlung im Beruf.
Eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung hingegen ist laut Prof. Bohus gekennzeichnet durch übertriebenen Perfektionismus, wobei Vergnügungen und zwischenmenschliche Beziehungen vernachlässigt werden. «Da die Grenze zur Normalität fließend ist, sind nicht alle Persönlichkeitsstörungen behandlungsbedürftig», sagt der Experte. Leide der Betroffene jedoch unter den ausgeprägten Persönlichkeitszügen oder ihren Folgen, sollte die Persönlichkeitsstörung psychotherapeutisch behandelt werden.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]




