Papagei als Haustier: Vermieter kann Haltung verbieten
Berlin (dpa/gms) - Bevor Mieter sich einen Papagei anschaffen, sollten sie einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. «Bei Vögeln hängt es von der Art und Größe ab, ob Vermieter sie als Haustiere zulassen müssen», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
Berlin (dpa/gms) - Bevor Mieter sich einen Papagei anschaffen, sollten sie einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. «Bei Vögeln hängt es von der Art und Größe ab, ob Vermieter sie als Haustiere zulassen müssen», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
So gelten etwa Kanarienvögel und Wellensittiche im Gegensatz zu Papageien als Kleintiere - diese seien in Mietwohnungen immer erlaubt, selbst wenn im Mietvertrag ein völliges Tierhaltungsverbot festgelegt ist. Bei größeren Vögeln dagegen können Vermieter die Haltung als Haustier verbieten, wenn Nachbarn möglicherweise durch Lärm oder Gerüche belästigt werden.
Vor der Anschaffung eines Haustiers sollten Mieter daher stets mit ihrem Vermieter sprechen, rät Ropertz. «Hier gibt es oft Unklarheiten, die leicht zum Streit führen.» So zählen auch Hamster oder Meerschweinchen zu den Kleintieren, Katzen und Hunde in der Regel dagegen nicht. Auch exotische Tiere wie Ratten dürfen Vermieter als Haustiere verbieten.
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